In Brüssel wurde eine Änderung der Verordnung über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds beschlossen, die flexible Hilfen für die Fischerei und Aquakulturbetriebe ermöglicht. Mit dieser Änderung können beispielsweise Betriebe unterstützt werden, die angesichts der COVID 19-Pandemie vorübergehend schließen müssen.
Die Bundesfischereiministerin Julia Klöckner begrüßt das ausdrücklich: „Die Küstenfischerei hat bei uns eine lange Tradition, ist in den Regionen fest verankert. Viele Familien leben von diesem Handwerk. Sie wollen wir unterstützen, die Auswirkungen der Pandemie abpuffern, Existenzen sichern. Es ist daher gut und wichtig, dass die Betriebe nun Fördermittel als Überbrückungshilfe für Zeiten in Anspruch nehmen können, in denen sie Corona-bedingt nicht auslaufen können. Auch im Bereich der Aquakultur sowie der Binnenfischerei ist das möglich."
Deutschland habe bei den Abstimmungen zudem sehr deutlich gemacht, dass auch die bereits seit Herbst 2019 ausstehende Änderung zur Unterstützung bei der endgültigen Stilllegung in der Ostsee schnell verabschiedet und – wie vom Rat bereits beschlossen –auf die Fischerei der westlichen Dorsch- und Heringsbestände ausgeweitet werden sollte, so die Ministerin weiter.Die beschlossenen Unterstützungsmaßnahmen können flexibel innerhalb des derzeit geltenden Mehrjährigen Finanzrahmens erfolgen. Die Verordnungsänderung hat damit keine Auswirkungen auf die EU-Haushaltsplanung in den Jahren 2021-2027.